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Freundeskreis "Helmut Marquardt" - Gedanken, Kommentare und Überlegungen

 

04.10.2013

Philosophische Überlegungen:

 

Es gibt einen entscheidenden Unterschied, ob man in einem Rechtsstaat oder in einem Unrechtsstaat zu Unrecht verurteilt ist.

 

Über den im Rechtsstaat zu Unrecht Verurteilten vermutet man:

Wenn die Justiz als Vertreterin des Rechtes jemanden verurteilt hat, dann muss an dem Urteil auch etwas dran sein, auch wenn vielleicht manche Einzelheiten nicht stimmen sollten. Dann bleibt das Urteil ein Leben lang an dem Betroffenen haften.

 

Der im Unrechtsstaat Verurteilte hat die Chance, bei den Nachgeborenen als Held rehabilitiert zu werden. Er wird als Opfer anerkannt. Opfer und spätere Gesellschaft sind sich in dem gemeinsamen Gegner einig: es ist der Unrechtsstaat mit seiner Unrechtsjustiz.

 

Wer sich für den im Rechtsstaat zu Unrecht Verurteilten einsetzt, setzt sich dem Verdacht aus, den Rechtsstaat als solchen und die Justiz des Rechtsstaates als Ganzes anzugreifen. Deshalb findet er auch in den rechtsstaatlichen Institutionen (Justiz, Politik und Amtskirche) kaum Verbündete.

 

Die Gefahr, dass der wirklich Betroffene sein ganzes Leben und darüber hinaus allein bleibt, ist besonders groß. Die wirkliche Tragödie des Betroffenen wird kaum wahrgenommen: z.B. ja auch dass er bisher dem Rechtsstaat vertraut hat und nun erkennen muss, dass ausgerechnet die Institution, der er bisher vertraut hat, die Institution geworden ist, die ihn vernichten will. Es ist also eine dreifache Tragödie für den Betroffenen:


1) Die Tatsache und Erfahrung der Unfreiheit. Leben in Haft bedeutet die verordnete Unmündigkeit. Für jede kleinste Selbstverständlichkeit muss die Institution um Erlaubnis gefragt werden. Diese Unfreiheit wiegt schwerer als alle Aspekte, die mit größerem Haft-Komfort zu tun haben (Möglichkeit von Fernsehen, Playstations usw.)


2)   Das Wissen, dass man sein ganzes Leben lang unter Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben. Es ist gerade in der Haft für einen zu Unrecht Verurteilten unendlich schwer, Menschen zu finden, die ihm glauben. Das Nichtzugeben wird als Uneinsichtigkeit gewertet. Selbst wenn Behauptungen später widerlegt werden, so bleiben jede Behauptung, Beschuldigung oder gar ein Urteil immer an einem Menschen haften – denn es waren ja schließlich rechtsstaatliche Institutionen, die entschieden haben.


3)    Der abgrundtiefe Vertrauensverlust gegenüber den rechtsstaatlichen Institutionen. Es ist erlebtes Unrecht, begangen im Namen des Rechtsstaates. Herr M. hatte sich als Flüchtlingskind aus Ostpreußen und als jemand, der noch die Anfänge der DDR erlebt hat, nach einem solchen Rechtsstaat gesehnt und war dort drin auch angekommen, indem er gearbeitet hat, Geld verdient hat, seine Steuern bezahlt hat, sich am Gemeinwohl engagiert hat – auch sogar in Katastrophen wie der Sturmflut in Hamburg seinen Mann gestanden hat.  Genau diesen Staat erlebt er jetzt als Institution, die ihn und seine Familie vernichten will.

 

Ich glaube, diese dreifache Tragödie, die einer, der im Rechtsstaat zu Unrecht verurteilt ist, erlebt, macht sich kaum jemand wirklich bewusst.

 

U.H.


 

 

 

  • 12.01.2013 (Sherlock Holmes)
  • Zitat von Sherlock Holmes (nach Arthur Conan Doyle):

  •  „Es ist ein großer Fehler, Theorien aufzustellen, ehe man die Tatsachen und Indizien kennt. Man wird voreingenommen und versucht, die Beweise so zu verbiegen, dass sie zur Theorie passen, statt sie zu benutzen, um eine Theorie daraus zu entwickeln.“

    Hätte Sherlock Holmes im Mordfall Scheibe ermittelt, säße Herr Marquardt heute nicht im Knast !!